AGB´s
I Eltern Kind Kurse
II Ausbildung Kursleiter
III. WARENEINKAUF
I. Eltern Kind Kurse Eltern Baby Kurse
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Teilnahme an Eltern / Kind Kurse, Kurse (nachfolgend Veranstaltungen genannt) der NCM Concept und Marketing (im nachfolgenden NICMA genannt).
1. GELTUNGSBEREICH
Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der NICMA gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. per Post, E-Mail, gedruckte Prospekt oder Online auf www.belaland.de) sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen der NICMA kommt erst zustande, nachdem die NICMA oder ein Vertragspartner der NICMA die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in schriftlich -telefonisch, per Post oder online- bestätigt hat. NICMA informiert Sie schriftlich darüber, wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die NICMA. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.
Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.
2. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der Veranstaltung und zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Rechnung wird per Post oder E-Mail versendet. Die Teilnahmegebühr ist sofort fällig. Die Teilnahmegebühr gliedert sich in eine Bearbeitungs- + Raumgebühr von 30 Euro und die Restsumme = Kursgebühr, auf. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Kulanzrückzahlungen nicht zurückerstattet. Bei Anmeldung ist der volle Betrag fällig siehe Stornierungsregelung. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte ist einzuhalten und die NICMA ist berechtigt bei Verletzung dieser einen Teilnehmer auszuschließen.
3. Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– 15 Tage vor jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich, danach ist die volle Kursgebühr fällig. Bei Stornierungen 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr verpflichtet. Es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Die Vertretung durch eine andere Person ist möglich und muss nicht vorher angekündigt werden.Die Vertragspflichten bleiben aber gemäß der Anmeldebestätigung bestehen und begründet keinen Vertragsrücktritt. Eine Rücktrittsmitteilung muss schriftlich an NICMA erfolgen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NICMA. Das Nichtbezahlung einer Rechnung ersetzt nicht die erforderliche schriftliche Rücktrittserklärung. Eine laufende Veranstaltung kann auf keinen Fall gekündigt werden.
4. Absagen von Veranstaltungen und Kursen
Die NICMA ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Die NICMA erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Bei Verhinderung durch Krankheit oder ähnliches der Dozentin kann ein Wechsel vorgenommen werde. Bei Eltern / Kind Kursen wird bei Ausfall entweder ein Dozenten Wechsel vorgenommen oder ein Ersatztermin angeboten und eine Geldauszahlung ist daher nicht möglich. Bei einem weiteren Lockdown wegen des Coronavirus oder höherer Gewalt werden Ersatztermine solange verschoben bis die Regierung ein weiteres Arbeiten zulässt. Eine Geldauszahlung ist daher nicht möglich. Die Kurse werden seit Juni 2020 auf die BELA Online Schule verlagert und gehen über Zoom weiter. Wer die AGB´, ggf. online oder Wechsel auf Zoom oder ähnlichen Text bucht akzeptiert die Umstellung und hat keinen Anspruch auf eine Geldauszahlung, wenn das Angebot nicht genutzt wird. Bei Kulanz Rückzahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30 Euro erhoben. Solche temporären Zwangsschließungen wie die Lockdowns in der Corona Krise bilden keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Bei Sonderkursen geht die Haftung auf die Teilnehmer über. Jedem Kunden ist seit März 2020 der Virus und die mögliche Unterbrechung durch Anordnung des Staates bekannt und er akzeptiert mit Buchung das es zu einer Unterbrechungen kommen kann. Über Termin- bzw. Ortswechsel einer Veranstaltung werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von NICMA nicht erstattet.
5. Haftung
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet die NICMA für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt, durch den Staat zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt die NICMA keine Haftung.
Haftungsauschluss: Die Teilnahme an Veranstaltungen von NICMA ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung übernimmt der Teilnehmer und ggf. seine Kinder in allen Bereichen für sich selbst.
6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Die NICMA behält sich das Recht vor, einzelne Kursstunden einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
7. Ablehnung einer Anmeldung
Die NICMA ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
8. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Die Teilnehmer sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren. Lizenzmaterial sind unter anderem auch Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
9. Film und Fotorechte gilt nur für Veranstaltungen und Vorträge die von der Presse betreuut werden
10. Schlussbestimmungen
Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ist
a) der Gerichtsstand ist Heidelberg
b) das anzuwendene Recht deutsches Recht.
II. AUSBILDUNG ZERTIFIZIERUNG Fortbildung Präsenskurse
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Teilnahme an Präsens Ausbildung , Ausbildung (nachfolgend Veranstaltungen genannt) der NCM Concept und Marketing (im nachfolgenden NICMA genannt).
1. GELTUNGSBEREICH
Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der NICMA gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. per Post, E-Mail, gedruckte Prospekt oder Online auf www.belaland.de) sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen der NICMA kommt erst zustande, nachdem die NICMA oder ein Vertragspartner der NICMA die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in schriftlich -telefonisch, per Post oder online- bestätigt hat. NICMA informiert Sie schriftlich darüber, wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die NICMA. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.
2. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der Veranstaltung und zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Rechnung wird per Post oder E-Mail versendet. Die Teilnahmegebühr ist sofort fällig. Die Teilnahmegebühr gliedert sich in eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro und die Restsumme = Ausbildungsgebühr, auf. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Kulanzrückzahlungen nicht zurückerstattet. Bei Anmeldung ist der volle Betrag fällig siehe Stornierungsregelung. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte ist einzuhalten und die NICMA ist berechtigt bei Verletzung dieser einen Teilnehmer auszuschließen.
3. Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– 30 Tage vor jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich, danach ist die volle Kursgebühr fällig. Bei Stornierungen 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr verpflichtet. Es ist möglich den Termin auf ein anderes Datum zu verschieben. Eine Rücktrittsmitteilung muss schriftlich an NICMA erfolgen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NICMA. Das Nichtbezahlung einer Rechnung ersetzt nicht die erforderliche schriftliche Rücktrittserklärung. Eine laufende Veranstaltung kann auf keinen Fall gekündigt werden.
4. Absagen von Veranstaltungen und Kursen
Die NICMA ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Die NICMA erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Bei Verhinderung durch Krankheit oder ähnliches der Dozentin kann ein Wechsel vorgenommen werde. Bei Veranstaltungen wird bei Ausfall entweder ein Dozenten Wechsel vorgenommen oder ein Ersatztermin angeboten und eine Geldauszahlung ist daher nicht möglich. Bei einem weiteren Lockdown wegen des Coronavirus oder höherer Gewalt werden Ersatztermine solange verschoben bis die Regierung ein weiteres Arbeiten zulässt. Eine Geldauszahlung ist daher nicht möglich. Die Veranstaltungen werden seit Juni 2020 auf die BELA Online Schule verlagert und gehen über Zoom weiter. Wer ggf. online oder Wechsel auf Zoom oder ähnlichen Text bucht akzeptiert die Umstellung und hat keinen Anspruch auf eine Geldauszahlung, wenn das Angebot nicht genutzt wird. Bei Kulanz Rückzahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30 Euro erhoben. Solche temporären Zwangsschließungen wie die Lockdowns in der Corona Krise bilden keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Jedem Kunden ist seit März 2020 der Virus und die mögliche Unterbrechung durch Anordnung des Staates bekannt und er akzeptiert mit Buchung das es zu einer Unterbrechungen kommen kann. Über Termin- bzw. Ortswechsel einer Veranstaltung werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von NICMA nicht erstattet.
5. Haftung
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet die NICMA für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt, durch den Staat zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt die NICMA keine Haftung. Haftungsauschluss: Die Teilnahme an Veranstaltungen von NICMA ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung übernimmt der Teilnehmer und ggf. seine Kinder in allen Bereichen für sich selbst.
6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Die NICMA behält sich das Recht vor, einzelne Kursstunden einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
7. Ablehnung einer Anmeldung
Die NICMA ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
8. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Die Teilnehmer sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren. Lizenzmaterial sind unter anderem auch Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
9. Film und Fotorechte gilt nur für Veranstaltungen und Vorträge die von der Presse betreuut werden
10. Schlussbestimmungen
Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ista) der Gerichtsstand ist Mannheim
b) das anzuwendene Recht deutsches Recht.
III. WARENEINKAUF